Wie allseits bekannt, ist die Umgehungsstraße um Schopp zu bestimmten Zeiten voll gesperrt und der Verkehr wird durch die Ortsdurchfahrt Schopp (Bahnhofstraße und Hauptstraße) umgeleitet. Diese Umleitung ist anscheinend nicht zu vermeiden und belastet den ruhenden Verkehr und vor allem die Anwohner erheblich.
Die Fahrgeschwindigkeit wurde einheitlich auf 30 kmh reduziert. Dies wurde auch zumindest teilweise mit Schildern gekennzeichnet. Viele Nachrichten erreichen mich als Bürgermeister mit Aussagen, dass sich die Verkehrsteilnehmer an diese Geschwindigkeitsbegrenzung nicht halten.
Von mir wurde die Ordnungsbehörde entsprechend informiert. Ich habe darum gebeten, weitere Beschilderungen und Kontrollen vorzunehmen. Bedauerlicherweise bin ich als Bürgermeister weder in das Genehmigungsverfahren der Ortsumleitung, noch in die hieraus resultierenden Folgen, eingebunden. Ich weise also darauf hin, dass bei Verkehrsverstößen oder sonstigen Beschwerden, für den ruhenden Verkehr die Ordnungsbehörde und für den laufenden Verkehr die Polizeibehörde zuständig ist. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anzeigen dann direkt dort hin. Soweit von meiner Seite aus Einflussmöglichkeiten bestehen, werde ich diese wahrnehmen.
Gez.
Klaus Nahlenz
Ortsbürgermeister